Hinweisgeberschutz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dem Schutz natürlicher Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über straf- und bußgeldbewehrte Verstöße sowie Verstöße gegen nationale und europäische Rechtsvorschriften erlangt haben und diese an die gesetzlich vorgesehenen Meldestellen offenlegen möchten.
Mit unserem Hinweisgebersystem möchten wir unseren Mitarbeitenden, als auch externen Anspruchsberechtigten, verschiedene Meldekanäle zur Verfügung stellen, um etwaige Missstände zu melden.
Unser Hinweisgebersystem ist mit dem HinSchG, als auch mit weiteren gesetzlichen Anforderungen wie beispielsweise dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Einklang und gewährleistet einen gesetzeskonformen Schutz für Hinweisgeber. Sowohl interne, als auch externe Hinweisgeber können unser Meldesystem vollständig anonym nutzen.
Hinweise werden streng vertraulich behandelt
Im Folgenden informiert der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg | Hessen über die Aufgaben des Hinweisgebersystems, insbesondere die bereitgestellten Meldewege