Gerichtliche Gutachten – Ablauf und Informationen

Wir führen gerichtlich angeordnete DNA-Abstammungsgutachten auf Basis richterlicher Beschlüsse durch – zuverlässig, fristgerecht und nach den strengen Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes.

 
Grundlagen

Gerichtlich angeordnete Abstammungsgutachten

Bei gerichtlich angeordneten Abstammungsuntersuchungen erhalten wir als Sachverständige den Beschluss des zuständigen Familiengerichts, aus dem die Fragestellung sowie die Adressdaten aller einzubeziehenden Personen (Probanden) hervorgehen. Die gesamte Kommunikation und Abrechnung erfolgt direkt mit dem Gericht.

Unsere Gutachten werden von geprüften Sachverständigen erstellt. Das Labor ist nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und erfüllt alle Anforderungen des Gendiagnostikgesetzes (GenDG). Auskünfte über das laufende Verfahren erteilen wir ausschließlich dem beauftragenden Gericht.

Ablauf

1. Eingang des Gerichtsbeschlusses

Wir erhalten den Beschluss des zuständigen Familiengerichts mit der konkreten Fragestellung (z. B. Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft) sowie den vollständigen Adressdaten aller einzubeziehenden Personen (Probanden). Wir bestätigen den Auftragseingang umgehend.

Nach Sichtung der Gerichtsakten melden wir dem Gericht unmittelbar alle ersichtlichen Problematiken sowie etwaige Stellungnahmen zur Durchführbarkeit oder zur Notwendigkeit weiterer Proben – noch bevor die eigentliche Begutachtung beginnt.

Beratung vor der Begutachtung: Gerne stehen wir dem Gericht bereits im Vorfeld beratend zur Seite – insbesondere in komplexen Fällen (z. B. Defizienzfälle, unklare Verwandtschaftskonstellationen oder besondere medizinische Sachverhalte). Eine frühzeitige Abstimmung hilft, das Verfahren zielgerichtet und effizient zu gestalten. Sprechen Sie uns jederzeit an.

 

2. Aufklärung und Einwilligung der Probanden

Wir kontaktieren alle Probanden und klären diese über die Untersuchung auf. Die Einwilligung wird dokumentiert

Hinweis: Im gerichtlichen Verfahren kann eine verweigerte Einwilligung durch einen entsprechenden Beschluss des Familiengerichts ersetzt werden (§ 17 Abs. 7 GenDG). Das Recht auf Nichtwissen ist im gerichtlichen Verfahren eingeschränkt.

 

3. Terminvergabe zur Probenentnahme

Wir laden alle Probanden schriftlich zu einem Termin zur Probenentnahme ein. Die Entnahme findet statt:

  • Direkt bei uns im Institut, oder
  • Beim für den jeweiligen Wohnort zuständigen Gesundheitsamt

Beim Termin werden Identität (Ausweis, Foto, ggf. Fingerabdruck) und Probe (Mundschleimhautabstrich oder Blutprobe) dokumentiert erfasst.

 

4. Abrechnung über das Gericht

Die Abrechnung erfolgt vollständig über das Gericht. Probanden erhalten keine Rechnung.

  • Anfallende Kosten der Gesundheitsämter für externe Probenentnahmen übernehmen wir zunächst.
  • Mit Übersendung des fertigen Gutachtens stellen wir dem Gericht eine Gesamtrechnung aus.

Die Abrechnung erfolgt nach den einschlägigen Sätzen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).

 

5. Erstellung und Übersendung des Gutachtens

Nach Eingang aller Proben erstellen wir das Gutachten in der Regel innerhalb von 4 Wochen. Das fertige Gutachten wird dem Gericht zusammen mit der Gesamtrechnung übersandt.

Fristen und unvorhergesehene Ereignisse: Sollten wir gerichtlich gesetzte Fristen voraussichtlich nicht einhalten können oder unvorhergesehene Ereignisse den Verfahrensablauf beeinflussen, informieren wir das Gericht unverzüglich und proaktiv.

FAQ – Gerichtliche Gutachten

Wie beauftragen Sie uns?

Bitte übersenden Sie uns den richterlichen Beschluss mit der konkreten Fragestellung sowie den vollständigen Personaldaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) aller einzubeziehenden Personen. Wir bestätigen den Auftragseingang und koordinieren alle weiteren Schritte selbstständig.

Wie lange dauert die Erstellung des Gutachtens?

Nach Eingang aller Proben erstellen wir das Gutachten in der Regel innerhalb von 4 Wochen. Sollten Fristen nicht einzuhalten sein oder unvorhergesehene Umstände eintreten, informieren wir das Gericht unverzüglich.

Können Probanden Auskünfte über das Verfahren erhalten?

Nein. Auskünfte über das laufende Verfahren, Zwischenergebnisse oder den Verfahrensstand erteilen wir ausschließlich dem beauftragenden Gericht. Probanden werden von uns nur über Terminvereinbarungen und die Probenentnahme informiert.

Was passiert, wenn ein Proband die Teilnahme verweigert?

Wir informieren das Gericht unverzüglich über die Verweigerung. Das Gericht kann in diesem Fall gemäß § 17 Abs. 7 GenDG die Einwilligung durch Beschluss ersetzen oder weitere rechtliche Schritte einleiten.

Nach welchen Sätzen rechnen wir ab?

Die Abrechnung erfolgt nach den einschlägigen Sätzen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG). Kosten für externe Probenentnahmen bei Gesundheitsämtern werden von uns vorfinanziert und in der Gesamtrechnung zusammengeführt.

Kann das Gutachten auch ohne die Kindesmutter erstellt werden?

Ja, in begründeten Ausnahmefällen ist dies möglich (z. B. wenn die Mutter verstorben, nicht einwilligungsfähig oder nicht auffindbar ist). Die Einbeziehung der Mutter ist jedoch der Regelfall und aus folgendem Grund von erheblicher Bedeutung für die Aussagekraft des Gutachtens: Nur durch die Analyse der mütterlichen DNA kann berechnet werden, wie viele Männer in der Bevölkerung zufällig einen Genotyp tragen, der – in Kombination mit dem genetischen Profil der Mutter – rechnerisch zu diesem Kind geführt haben könnte. Diese sogenannte Ausschlusschance gegenüber zufälligen Männern (Nichtvätern) aus der Bevölkerung ist ein wesentlicher Bestandteil der biostatistischen Bewertung und erhöht die Beweiskraft des Gutachtens deutlich.

Erhalten die Probanden eine Ausfertigung des Gutachtens?

Das fertige Gutachten wird ausschließlich dem beauftragenden Gericht übersandt. Ob und in welcher Form Probanden Einsicht erhalten, obliegt dem Gericht im Rahmen des Verfahrens.

Kontakt

Für die Übersendung von Beschlüssen und alle verfahrensbezogenen Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

 

Dr. Marita Führer

Institut für Klinische Transfusionsmedizin und Immungenetik Ulm gGmbH

Helmholtzstrasse 10

89081 Ulm

 

sekretariat.messerer@blutspende.de

+49 (0) 731 150 -  508

+49 (0) 731 150 - 6865