Geschrieben am: 14.10.2026
Ja, Menschen mit Behinderungen dürfen grundsätzlich Blut spenden – eine Behinderung allein schließt niemanden automatisch aus. Täglich retten Blutkonserven in deutschen Kliniken Leben bei Operationen, Krebstherapien oder Notfällen. Entscheidend ist der individuelle Gesundheitszustand – und damit die Sicherheit für Spender und Empfänger.
Das Wichtigste vorweg
- Eine Behinderung allein ist kein Ausschlussgrund für die Blutspende – entscheidend ist der individuelle Gesundheitszustand.
- Für alle gesunden Spendewilligen gelten gleiche Voraussetzungen. Dazu zählen Mindestalter 18 Jahre, über 50 kg Gewicht und stabiler Kreislauf.
- Vor Ort prüft ein Arzt den von dir ausgefüllten Fragebogen, Blutdruck, Körpertemperatur und Puls. Außerdem wird dein Hämoglobinwert bestimmt.
- Barrieren im Spendelokal können die Spende erschweren, sind aber lösbar. Barrierefreiheit kann nicht flächendeckend gewährleistet werden.
Keine pauschalen Ausschlüsse wegen Behinderung
Wichtig ist: Eine pauschale Aussage wie „Menschen mit Behinderung dürfen nicht spenden“ ist falsch. Die letztendliche Entscheidung, ob du an dem Tag Blut spenden darfst, fällt immer bei der ärztlichen Untersuchung vor Ort – auch wenn du schon mehrfach Blut gespendet hast.
Das bedeutet:
- Es gibt keine Regel, die etwa alle Rollstuhlnutzer*innen, alle blinden Menschen oder alle Personen mit Lernschwierigkeiten generell ausschließt.
- Stattdessen wird geschaut: Welche konkrete Diagnose liegt vor? Welche Medikamente werden eingenommen? Ist der Kreislauf stabil? Kann die Person die Spende körperlich tragen und die Aufklärung über die Blutspende verstehen und einordnen?
Es gibt zahlreiche Faktoren, die mit darüber entscheiden, ob du gerade Blut spenden darfst. Viele davon werden im Spende-Fragebogen abgefragt. Chronische Erkrankungen, akute Infekte oder die Einnahme bestimmter Medikamente können deshalb dazu führen, dass eine Spende zeitweise oder dauerhaft nicht erlaubt ist.
Bei Unsicherheiten entscheidet die anwesende Ärztin oder der Arzt nach medizinischen Kriterien und nach den Vorgaben, die in der Richtlinie Hämotherapie für die Zulassung zur Blutspende festgelegt sind – nicht aufgrund der Tatsache, ob jemand sichtbare oder unsichtbare Behinderungen hat.
Wer darf Blut spenden?
- ein Mindestalter von 18 Jahren
- ein Körpergewicht von mindestens 50 kg
- ein stabiler Gesundheitszustand
- das Mitbringen eines Personalausweises
- das Trinken von mindestens 1,5 bis 2 Litern über den Tag verteilt vor der Spende
- ausreichend Essen vor der Spende (nie mit leerem Magen Blut spenden)
Wie sieht es in der Praxis aus?
Dürfen Menschen mit Sehbehinderungen Blut spenden?
Menschen mit Sehbehinderungen dürfen grundsätzlich Blut spenden, solange keine weiteren medizinischen Einschränkungen vorliegen. Die Sehbehinderung selbst stellt keinen Ausschlussgrund dar, da sie weder die Qualität des Blutes beeinflusst noch die körperliche Belastbarkeit durch die Spende grundsätzlich mindert. In der Praxis kann die Teilnahme jedoch von organisatorischen Anpassungen abhängen. Zum Beispiel: Kann die Blutspendeeinrichtung die Voraussetzungen dafür bieten, dass die sehbehinderte Person den Fragebogen eigenständig ausfüllen kann? Die fehlende Möglichkeit, Hilfestellungen anzubieten, kann zur Rückstellung führen, obwohl medizinisch alles in Ordnung ist.
Aus hygienischen Gründen dürfen Blindenhunde nicht mit in den unmittelbaren Entnahmebereich genommen werden.
Für die DRK-Blutspendetermine unserer Blutspendedienste gilt: Betroffene können vorab Kontakt mit der Hotline unter 0800 11 949 11 aufnehmen, um im individuellen Fall nach Möglichkeiten für die passende Unterstützung zu fragen – so wird die Spende für alle Beteiligten unkomplizierter und sicher.
Dürfen schwerhörige oder gehörlose Menschen Blut spenden?
Schwerhörige oder gehörlose Menschen dürfen grundsätzlich Blut spenden, sofern ihr allgemeiner Gesundheitszustand die Voraussetzungen erfüllt und keine medizinischen Ausschlussgründe vorliegen. Die Hörbehinderung selbst beeinflusst weder die Blutqualität noch die Sicherheit der Spende, da sie keine systemischen Erkrankungen impliziert. Die größte Barriere ist die Sicherstellung der Kommunikation zwischen dem medizinischen Personal und der spendewilligen Person. Diese muss gegeben sein, da bei möglichen Komplikationen wie Schwindel oder Ohnmacht während oder nach der Spende sofort angemessen reagiert werden muss. Der Schutz der Spenderin oder des Spenders hat hier Priorität. Auch hier ist die Kontaktaufnahme mit der Hotline, ggfs. durch eine Kontaktperson, im Vorwege zu empfehlen, um individuelle Fälle klären zu können. Dies kann Missverständnisse vermeiden und eine reibungslose Teilnahme ermöglichen. So wird Inklusion praktisch umgesetzt, ohne Kompromisse bei der medizinischen Sicherheit einzugehen.
Können Menschen, die im Rollstuhl sitzen, Blut spenden?
Menschen, die im Rollstuhl sitzen, dürfen grundsätzlich Blut spenden, sofern keine medizinischen Ausschlussgründe vorliegen. Für Menschen im Rollstuhl gibt es insbesondere zwei mögliche Schwierigkeiten, die eine Blutspende einschränken können. Die erste betrifft die Barrierefreiheit der Spendeeinrichtung, die zweite den individuellen Gesundheitszustand und Kreislauf.
Barrierefreiheit vor Ort
Damit Menschen, die im Rollstuhl sitzen, überhaupt an einer Blutspende teilnehmen können, muss der Ort der Blutspende barrierefrei zugänglich sein. Dazu gehören ein stufenloser Zugang oder eine Rampe, ausreichend breite Türen und Flure sowie genügend Platz. Auch barrierefreie Toiletten, gut erreichbare Anmeldungstresen und ein Fahrstuhl spielen eine wichtige Rolle. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann eine Person zwar medizinisch spendetauglich sein, praktisch aber dennoch ausgeschlossen werden, weil die Infrastruktur vor Ort nicht geeignet ist. Barrierefreie Spenderäumlichkeiten können leider nicht überall angeboten werden.
Individueller Gesundheitszustand der Menschen im Rollstuhl
Ob Menschen, die im Rollstuhl sitzen, Blut spenden dürfen, wird im Rahmen einer ärztlichen Einzelfallprüfung entschieden und kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Zulassung zur Spende bei Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern hängt unter anderen von folgenden Faktoren ab:
- Ursache der Behinderung: Der Grund, der zur Nutzung des Rollstuhls führt, ist entscheidend für die medizinische Bewertung. Bestehen beispielsweise schwere Herz- und Gefäßerkrankungen oder eine Muskeldystrophie, erfolgt zum Schutz der spendewilligen Person ein Ausschluss, da bei diesen Erkrankungen ein erhöhtes Risiko für Kreislaufprobleme oder Unfälle besteht. Auch wenn tägliche Kathetisierungen erforderlich sind, kann dies zum Ausschluss führen.
- Kreislaufstabilität: Bei manchen Behinderungen kann die Regulierung des Kreislaufes gestört sein. Für die Sicherheit des Spenders/der Spenderin muss gewährleistet sein, dass die Blutentnahme sowie eine eventuell notwendige Behandlung von Kreislaufreaktionen (z. B. bei Schwindel) in einer liegenden Position durchgeführt werden können.
Blutspenden retten Leben
Für Fragen rund um das Thema Blutspende besteht generell die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit der kostenlosen Hotline 0800 11 949 11 der DRK-Blutspendedienste. Auch unser unverbindlicher Online-Spende-Check gibt Anhaltspunkte zu den Zulassungskriterien. Wichtig zu wissen: Die Entscheidung darüber, ob du tagesaktuell Blut spenden kannst, trifft ein Arzt / eine Ärztin vor Ort auf dem Blutspendetermin.
FAQs
Nein, eine Behinderung ist kein automatisches Ausschlusskriterium bei der Blutspende. Entscheidend sind immer der individuelle Gesundheitszustand und medizinische Risiken, die der Arzt / die Ärztin vor Ort prüft – pauschale Ablehnungen sind unzulässig. Organisatorische Hürden wie Barrierefreiheit können jedoch in der Praxis zu Problemen führen, ohne dass die Behinderung selbst schuld ist.